Teilnahmebedingungen
Jubiläumsaktion: 100 Jahre Nibelungen-Wohnbau – Wir geben Braunschweig etwas zurück
Veranstalter
Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig
Freyastraße 10
38106 Braunschweig
Gegenstand der Aktion
Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig unterstützt der Veranstalter im Jahr 2026 alle zwei Monate einen gemeinnützigen Verein aus Braunschweig mit einer Spende in Höhe von 1.000 €.
Die Auswahl des begünstigten Vereins erfolgt im Rahmen eines Bewerbungs- und Community-Voting-Verfahrens.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Vereine mit Sitz in Braunschweig, die nachweislich als gemeinnützig anerkannt sind.
Die Bewerbung muss durch ein aktives Vereinsmitglied erfolgen, das zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 18 Jahre alt ist und im Namen des Vereins handelt.
Nicht teilnahmeberechtigt sind:
Teilnahme an der Spendenaktion
Die Teilnahme an der Spendenaktion ist freiwillig und kostenlos.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das vom Veranstalter bereitgestellte Online-Formular auf der Website.
Mit der Einreichung der Bewerbung erklären sich die teilnehmenden Vereine mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Ein Verein kann bei Gewinn nur einmalig an der Spendenaktion teilnehmen.
Bewerbungsfrist
Der Bewerbungsschluss für Runde 1 ist der 20.02.2026.
Die Bewerbungsfristen für die weiteren Runden werden jeweils separat bekannt gegeben.
Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung. Nach Ablauf der jeweiligen Frist eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Auswahlverfahren / Spendenvergabe
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wählt eine interne Jury des Veranstalters aus allen eingegangenen Bewerbungen drei Finalisten aus.
Anschließend entscheidet die Community im Rahmen eines öffentlichen Online-Votings, welcher der drei Finalisten die Spende in Höhe von 1.000 € erhält. Der jeweilige Voting-Zeitraum wird vom Veranstalter festgelegt und bekannt gegeben. Nach Ablauf des Voting-Zeitraums eingehende Stimmabgaben werden nicht berücksichtigt.
Die Spende wird ausschließlich an den Verein ausgezahlt und ist zweckgebunden für das im Bewerbungsprozess beschriebene Projekt vorgesehen. Eine Barauszahlung an Einzelpersonen ist ausgeschlossen.
Bekanntgabe und Abwicklung
Der ausgewählte Verein wird über die Social-Media-Kanäle sowie per E-Mail informiert.
Die Übergabe der Spende erfolgt nach Absprache zwischen dem Veranstalter und dem Verein.
Der Veranstalter behält sich vor, über die Spendenvergabe in Wort und Bild (z. B. Website, Social Media, Pressearbeit) zu berichten.
Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Vereine von der Teilnahme auszuschließen, wenn:
Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Datenschutz
Die im Rahmen der Spendenaktion erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Aktion verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
Sonstiges
Der Veranstalter behält sich vor, die Spendenaktion aus wichtigen Gründen anzupassen, zu unterbrechen oder zu beenden, sofern die ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anwendbares Recht / Ausschluss des Rechtsweges
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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