Als kommunales Wohnungsunternehmen ist es unsere Aufgabe, Wohnraum für alle Braunschweiger *innen zu schaffen. Im besonderen Maße gehört dazu auch bezahlbarer Wohnraum. Daher bieten wir in unseren Neubau-Projekten aber auch in unseren Bestandswohnungen öffentlich geförderten Wohnraum an. Darüber hinaus beraten wir auch bezüglich Sozial-, Versicherungs- oder Transferleistungen, denn eine Wohnung bei der Nibelungen ist mehr, als nur ein Dach über dem Kopf zu haben. Wohnen heißt für uns, dass wir unseren Mietern ein Zuhause geben, in dem sie sich wohlfühlen und in das sie gerne heimkommen.
Hier finden Sie erste Informationen rund um Sozial- und Transferleistungen.
Für einige unserer Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein der Stadt Braunschweig. Ob Sie berechtigt sind, erklären wir Ihnen hier. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Dokument, von den Voraussetzungen über den Antrag bis zur Ausstellung.
Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie, wenn Ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Einen Überblick über die Einkommensgrenzen und wichtige Tipps zum WBS finden Sie auch im PDF zum Download. Ausländische Wohnungssuchende benötigen eine positive Bleibeperspektive von mindestens einem Jahr.
Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten, hängt im Wesentlichen von dem Einkommen ab, das Ihrem Haushalt zur Verfügung steht. Einen Überblick über die Einkommensgrenzen und wichtige Tipps zum WBS finden Sie auch auf im PDF zum Download. Außerdem wird Ihr Vermögen berücksichtigt. Dieses darf für die antragstellende Person bis zu 60.000 Euro und für jede weitere Person des Haushalts bis zu 30.000 Euro betragen.
Die Wohnungsgröße hängt von der Zahl der Personen ab.
Generell gilt:
1 Person: bis zu 50 m2
2 Personen: bis zu 60 m2
3 Personen: bis zu 75 m2
Jede weitere Person: bis zu 10 m² zusätzlich
Den Antrag für einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der Zentralen Stelle für Wohnraumhilfe der Stadt Braunschweig. Den Antrag können Sie ab holen, sich schicken lassen oder von der Webseite der Stadt Braunschweig herunterladen. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Einkommensnachweise hinzu. Zusätzlich zum Antrag muss jede weitere Person, die zu Ihrem Haushalt gehört, eine Einkommenserklärung abgeben. Die Stadt Braunschweig wird Ihren Antrag überprüfen und Ihnen mitteilen, ob Sie den Wohnberechtigungsschein erhalten werden.
Infos und Tipps rund um den Wohnberechtigungsschein finden Sie auch im PDF.
Den Wohnberechtigungsschein benötigen Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrags. Bitte beantragen Sie ihn daher, sobald eine
konkrete Wohnung für Sie feststeht.
Vielleicht kennen Sie die Situation: Man geht regelmäßig zur Arbeit, aber das Einkommen reicht trotzdem nicht aus, um den Lebensunterhalt komplett allein zu schultern. Das Wohngeld sorgt in solchen Situationen bereits seit vielen Jahren für Entlastung. Es unterstützt Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen.
Hier finden Sie auch einen kurzen Erklärfilm rund um das Wohngeld Plus.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt Braunschweig.
Wer bezugsberechtigt ist, das wurde ab dem Jahr 2023 neu geregelt. Deshalb das Plus. Das Wohngeld selbst wurde erhöht – und deutlich mehr Haushalte haben Anspruch auf den Zuschuss. Die Einkommensgrenzen wurden nach oben gesetzt. Vermögensgrenzen wurden beibehalten (60.000 Euro für Antragsteller*in, 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied). Neu ist außerdem, dass die Heizkosten dauerhaft bezuschusst werden.
Es lohnt sich deshalb zu prüfen, ob Sie Wohngeld Plus beantragen können. Das hängt ab vom Gesamteinkommen und dem Vermögen des Antragstellers mit seinen Haushaltsmitgliedern. Wichtig zu wissen: Der monatliche Zuschuss muss nicht zurückgezahlt oder versteuert werden! Bezugsberechtigt sind oft auch Senior*innen. Bezieher von Transferleistungen haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld.
Eine erste Orientierung, ob Sie Wohngeld beantragen können, bietet der Wohngeld-Plus-Rechner.
Das Wohngeld Plus wird individuell berechnet. Die Höhe hängt ab von den zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern, vom Gesamteinkommen und der Höhe der zu zahlenden Miete. Antragsformulare liegen bereit in der Wohngeldstelle (Naumburgstraße 25), in der Bürgerberatung (Steinweg 19) und bei den Bezirksgeschäftsstellen. Sie können den Antrag auch online über das Serviceportal der Stadt Braunschweig einreichen.
Das Wohngeld kann auch erst mal formlos beantragt werden, wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind. Sämtliche Unterlagen samt Antrag müssen dann zeitnah bei der Wohngeldstelle eingereicht werden. Damit gilt der Antrag rückwirkend mit dem Monat der formlosen Beantragung.
Für Ihren Antrag benötigt die Stadt Braunschweig folgende Unterlagen, die auf Sie zutreffen:
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