In den beiden Wohngemeinschaften der Lebenshilfe Braunschweig leben Sie so selbstbestimmt, wie Sie es wünschen – mit genau der Unterstützung, die Sie benötigen. Die Wohngemeinschaften bieten eine optimale Kombination aus individuellem Wohnen, Begegnungsmöglichkeiten und ergänzender Hilfe in bevorzugter, innenstadtnaher Wohnlage.
Wer Sicherheit und Unterstützung im Alltag benötigt und trotzdem selbstbestimmt leben möchte, wer private Rückzugsmöglichkeiten genauso schätzt wie die Vorteile einer lebendigen Gemeinschaft, der ist in unserer Wohngemeinschaft genau richtig! Mit unseren ambulanten Assistenzdiensten unterstützen wir Sie persönlich – genau so, wie Sie es brauchen. Hier gilt der Grundsatz: „So selbstständig wie möglich, so viel Hilfe wie nötig.“ Pädagogisches Fachpersonal leistet Beratung und Unterstützung bei der Organisation des Haushalts, bei Konflikten, bei persönlichen Zielen und sonstigen Anliegen.
Alle Wohnbereiche sind öffentlich gefördert und stehen ausschließlich Personen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) offen.
Wir bieten Unterstützungsangebote zu den Themen:
Sind Sie berechtigt? Für eine Wohnung in den Lichtwerk-Höfen 2 benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein der Stadt Braunschweig. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Dokument, von den Voraussetzungen über den Antrag bis zur Ausstellung.
Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie, wenn Ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Einen Überblick über die Einkommensgrenzen und wichtige Tipps zum WBS finden Sie auch auf Seite 6 und 7 in unserer Broschüre. Ausländische Wohnungssuchende benötigen eine positive Bleibeperspektive von mindestens einem Jahr.
Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten, hängt im Wesentlichen von dem Einkommen ab, das Ihrem Haushalt zur Verfügung steht. Einen Überblick über die Einkommensgrenzen und wichtige Tipps zum WBS finden Sie auch auf Seite 6 und 7 in unserer Broschüre. Außerdem wird Ihr Vermögen berücksichtigt. Dieses darf für die antragstellende Person bis zu 60.000 Euro und für jede weitere Person des Haushalts bis zu 30.000 Euro betragen.
Die Wohnungsgröße hängt von der Zahl der Personen ab.
Generell gilt:
1 Person: bis zu 50 m2
2 Personen: bis zu 60 m2
3 Personen: bis zu 75 m2
Jede weitere Person: bis zu 10 m² zusätzlich
Wohnbeispiele finden Sie in unserer Broschüre ab Seite 8.
Den Antrag für einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der Zentralen Stelle für Wohnraumhilfe der Stadt Braunschweig. Den Antrag können Sie ab holen, sich schicken lassen oder von der Webseite der Stadt Braunschweig herunterladen. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Einkommensnachweise hinzu. Zusätzlich zum Antrag muss jede weitere Person, die zu Ihrem Haushalt gehört, eine Einkommenserklärung abgeben. Die Stadt Braunschweig wird Ihren Antrag überprüfen und Ihnen mitteilen, ob Sie den Wohnberechtigungsschein erhalten werden.
Infos und Tipps rund um den Wohnberechtigungsschein finden Sie auf Seite 6 und 7 in unserer Broschüre.
Den Wohnberechtigungsschein benötigen Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrags. Bitte beantragen Sie ihn daher, sobald eine konkrete Wohnung für Sie feststeht.
Sie erreichen uns dienstags und donnerstags telefonisch zwischen 14 und 16 Uhr!
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